Nur wer kommt, bekommt etwas
Mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer betrieblichen Weihnachtsfeier musste sich im vergangenen Jahr auch das ArbG Köln beschäftigen (Urt. v. 09.10.2013, Az. 3 Ca 1819/13). Hier ging es allerdings weder um Tätlichkeiten noch um Beleidigungen, sondern um iPads. Das beklagte Unternehmen veranstaltet regelmäßig Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen, die nach eigener Einschätzung „attraktiv gestaltet sind“. Nur […]