Unterhalt fürs Kind trotz neuer Partnerschaft der Mutter / 28. Juni 2019

Trennen sich nicht verheiratete Eltern und lebt einer der beiden bereits wieder mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für den anderen Elternteil dennoch nicht automatisch. So entschied es das OLG Frankfurt im Mai 2019.

Seelenleben eines Scheidungshundes

„Hund W., acht Jahre alter Pudel, Fell grau“ wurde erst einmal nicht gefragt. Nach ihrer Scheidung riss sein Frauchen das Sorgerecht für den betagten Rüden einfach an sich. Mindestens das Herrchen war konsterniert. Der Ex-Gatte wollte auf seinen vierbeinigen Liebling nicht verzichten: Er klagte auf Herausgabe des Hundes. Alternativ stellte er den Antrag, ihm zumindest ein Umgangsrecht mit Pudel Willy zuzugestehen.