Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander.
Unter dem Begriff Zivilrecht werden eine Vielzahl von Angelegenheit begrifflich zusammengefasst.
Meistens geht es um die Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen, sei es aus Kaufverträgen, Darlehensverträgen oder sonstigen gegenseitigen Vereinbarungen. Zum Zivilrecht gehört u.a. Vertrags- und Verkehrsrecht sowie die Regelung von Schadensersatzansprüchen, z. B. nach Verkehrsunfällen.
Tierrecht
Im Bereich des Tierrechts berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen und Problemen egal, ob Sie mich z.B. als Tierhalter, Züchter, Käufer/Verkäufer eines Tieres, Tierschutzverein, Vereine, Tierschule oder Tiertrainer kontaktieren.
Tiere sind nun einmal keine Mäuse oder Meerschweinchen oder Einbauschränke (obgleich es sich bei Hunden nach wie vor um Sachen handelt).
Die möglichen Probleme sind daher auch ganz andere, sehr vielfältig und im Detail – worauf es spätestens in einem Prozess ankommt – darzulegen und zu beweisen. Aus diesem Grunde ist bei Problemen auf diesem Gebiet die Beiziehung eines Spezialisten geraten.
Meine Beratung biete ich Ihnen z.B. für folgende Bereiche des Tierrechts an: Tierhaltung, Tierhaltung in Kombination mit Miet- und Nachbarschaftsrecht , Gefährdungshaftung, Hundehaftpflichtversicherung, Pferderecht, Hundehaltung, Hundeschule, Hundetrainer, Tierkauf, Tierschutz, Tierzucht, Tierheim, Tierarzt (Haftung, Rechnung etc.) Hundehaftung, Kupieren, Lärmbelästigung, Leinenzwang.
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