BGH zum Straßenverkehrsrecht: Auf Parkplätzen gilt in aller Regel nicht „rechts vor links“ 

Gibt es im Straßenverkehr keine Vorfahrtsregelung, orientieren sich Autofahrer zumeist am Grundsatz „rechts vor links“. Auf öffentlichen Parkplätzen gilt diese Regel grundsätzlich aber nicht, bestätigte nun der BGH.