BGH zum Straßenverkehrsrecht: Auf Parkplätzen gilt in aller Regel nicht „rechts vor links“ 

Gibt es im Straßenverkehr keine Vorfahrtsregelung, orientieren sich Autofahrer zumeist am Grundsatz „rechts vor links“. Auf öffentlichen Parkplätzen gilt diese Regel grundsätzlich aber nicht, bestätigte nun der BGH.

Volles Schmerzensgeld für Biss-Verletzung beim Streicheln eines Hundes LG Frankenthal, Urteil vom 04.11.2022, Az. 9 O 42/21.

Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat einer jungen Frau aus Ludwigshafen ein volles Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihr ein Hund in das linke Ohr gebissen hatte.