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Haltung von Katzen und Hunden generell untersagt?

Eine so genannte Formularklausel, die Mietern generell die Haltung von Katzen und Hunden untersagt, ist unwirksam. Sie benachteiligt einen Mieter unangemessen, weil sie jede Rücksicht auf die Besonderheit eines Falles oder die spezielle Interessenlage verhindert. Schließlich, so der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 168/12), müsse dem Mieter ein üblicher Gebrauch der Wohnung ermöglicht werden.