Lidl verliert vor Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22: Kunden dürfen jetzt auch zerdrückte Pfanddosen zurückgeben!

Ein Problem, das wahrscheinlich alle kennen: Der Pfandautomat nimmt die Dosen nicht zurück. Wenn die Rückgabe nach mehreren Versuchen nicht klappt, kann das Personal um Hilfe gebeten werden.