Fitness- oder Sonnenstudio: Monatliches Abo zahlen trotz geschlossener Türen wegen Corona? (aktualisiert 22.05.2022)
Der BGH hat am 5.5.2022 entschieden, (Az. XII ZR 64/21), dass Studios während einer Schließung keinen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge haben.
Bei einem Fitnessstudio-Vertrag mit mehrmonatiger fester Laufzeit sei „gerade die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung“, entschieden die Richter bei einem Fall aus Niedersachsen. Eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ habe nicht vorgelegen. Das Studio habe seine Hauptleistungspflicht, die regelmäßige Nutzung des Fitnessstudios, nicht erfüllt.