Rechtsanwältin Angelika Schmitz-Wesner in Bonn
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Bei mir in besten Händen:

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Meine Anwaltskanzlei bietet Ihnen Fachkompetenz und Professionalität. Ich setze mich für Sie ein. Ich engagiere mich für außergerichtliche Lösungen und kämpfe für Sie bei Gericht. Dabei haben Qualität, Vertrauen und Engagement höchste Priorität. Ich bin für Sie erreichbar und Besprechungstermine ermögliche ich in dringenden Fällen noch am selben Tage.

Die Philosophie meiner Anwaltskanzlei ist die Nähe zum Mandanten. Ihre Interessen bestimmen allein, ob zur Streitvermeidung mit Augenmaß verhandelt oder zur Streitentscheidung erfolgreich prozessiert wird. Hohe Servicebereitschaft, Mandantenorientierung und persönliches Engagement haben für mich Priorität.

Ich konzentriere mich auf ausgesuchte, wenige Rechtsgebiete, das Familienrecht mit vornehmlich zügiger und kostengünstiger Scheidung, das Vertragsrecht und das Tierrecht, um Ihnen eine möglichst anspruchsvolle und zügige Bearbeitung in diesen Bereichen zu gewährleisten. Soweit Sach- und Rechtsfragen nicht zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen, greife ich auf verschiedene Kooperationspartner sowie ein Netzwerk erfahrener und kompetenter Kollegen im In- und Ausland zurück.

Bildquelle: pixabay.com

News/Entscheidungen

  • „Reservierte“ Liegen am Pool: Urlauber bekommt Geld zurück, Amtsgericht Hannover, Urt. v. 20.12.2023, Az. 553 C 5141/23
  • Lidl verliert vor Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22: Kunden dürfen jetzt auch zerdrückte Pfanddosen zurückgeben!
  • Tierisches Sorgerechtsverfahren: Ex-Partner kämpfen vor Gericht um den treuen Begleiter
  • Mangelbegriff beim Pferdekauf Rücktritt, Nachbesserung Pferdekaufvertrag BGH-Urteil vom 30. Oktober 2019 – VIII ZR 69/18
  • BGH zum Straßenverkehrsrecht: Auf Parkplätzen gilt in aller Regel nicht „rechts vor links“ 
  • Volles Schmerzensgeld für Biss-Verletzung beim Streicheln eines Hundes LG Frankenthal, Urteil vom 04.11.2022, Az. 9 O 42/21.

So finden Sie zu mir

Letzte Beiträge

  • Lidl verliert vor Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22: Kunden dürfen jetzt auch zerdrückte Pfanddosen zurückgeben!24. Juli 2023 - 10:53

    Ein Problem, das wahrscheinlich alle kennen: Der Pfandautomat nimmt die Dosen nicht zurück. Wenn die Rückgabe nach mehreren Versuchen nicht klappt, kann das Personal um Hilfe gebeten werden.

  • Fitness- oder Sonnenstudio: Monatliches Abo zahlen trotz geschlossener Türen wegen Corona? (aktualisiert 22.05.2022)21. Mai 2022 - 12:52

    Der BGH hat am 5.5.2022 entschieden, (Az. XII ZR 64/21), dass Studios während einer Schließung keinen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge haben.

    Bei einem Fitnessstudio-Vertrag mit mehrmonatiger fester Laufzeit sei „gerade die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung“, entschieden die Richter bei einem Fall aus Niedersachsen.  Eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ habe nicht vorgelegen. Das Studio habe seine Hauptleistungspflicht, die regelmäßige Nutzung des Fitnessstudios, nicht erfüllt.

Schnellkontakt

Rechtsanwältin
Angelika Schmitz-Wesner

Reichsstraße 58 a
53125 Bonn

Tel. + 49 (0) 177 543 6778
Fax + 49 (0) 228 25 79 56
E-Mail: kanzlei.asw@t-online.de

Rechtsanwältin Angela Schmitz-Wesner 2023
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