Rechtsanwältin Angelika Schmitz-Wesner in Bonn
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Meine Denk- und Arbeitsweise als Juristin haben mich das Verfassen von Schriftsätzen gelehrt.

Arbeitgeber verlangen heute, dass sich Bewerber ohne viel Schnickschnack, korrekt/strukturiert bewerben, gestellte Fragen beantworten, auf den Punkt kommen, einen guten Eindruck hinterlassen und sich von der Menge der Bewerber abheben. Fehler, sei es bei der Gestaltung oder beim Verfassen der Bewerbung, können nie wieder korrigiert werden.

Ohne viel Kosten und Zeitaufwand unterstütze oder erstelle ich (mit) Ihnen eine professionelle Bewerbung – individuell auf Ihre Person und die ausgeschriebene Position zugeschnitten. Egal, ob es um die Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz, ein Stipendium, ein Praktikum oder einen Arbeitsplatz geht.

Außerdem biete ich ein bewährtes Konzept zur bestmöglichen Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch an.Gehen Sie diesen wichtigen Schritt nie unvorbereitet, sondern nur nach einer ausgearbeiteten und vorab erprobten Strategie an. Auch hier gibt es viele Tipps + Tricks, die es zu befolgen gilt.

Professionielle Personaler merken schnell, ob es sich bei einer Bewerbung um eine Standardversion oder ein Bewerbungsmuster handelt. MERKE: Aufmerksamkeit erhalten nur solche Bewerbungen, die Professionalität, Mühe und Individualität erkennen lassen.

Es gibt unzählig viele Möglichkeiten eine Bewerbung zu verfassen und ein Bewerbungsgespräch zu führen.
Entscheiden Sie sich für die BESTE, um an Ihr Berufsziel zu kommen.
Fragen Sie nach einem individuellen Angebot.

News/Entscheidungen

  • „Reservierte“ Liegen am Pool: Urlauber bekommt Geld zurück, Amtsgericht Hannover, Urt. v. 20.12.2023, Az. 553 C 5141/23
  • Lidl verliert vor Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22: Kunden dürfen jetzt auch zerdrückte Pfanddosen zurückgeben!
  • Tierisches Sorgerechtsverfahren: Ex-Partner kämpfen vor Gericht um den treuen Begleiter
  • Mangelbegriff beim Pferdekauf Rücktritt, Nachbesserung Pferdekaufvertrag BGH-Urteil vom 30. Oktober 2019 – VIII ZR 69/18
  • BGH zum Straßenverkehrsrecht: Auf Parkplätzen gilt in aller Regel nicht „rechts vor links“ 
  • Volles Schmerzensgeld für Biss-Verletzung beim Streicheln eines Hundes LG Frankenthal, Urteil vom 04.11.2022, Az. 9 O 42/21.

So finden Sie zu mir

Letzte Beiträge

  • Lidl verliert vor Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22: Kunden dürfen jetzt auch zerdrückte Pfanddosen zurückgeben!24. Juli 2023 - 10:53

    Ein Problem, das wahrscheinlich alle kennen: Der Pfandautomat nimmt die Dosen nicht zurück. Wenn die Rückgabe nach mehreren Versuchen nicht klappt, kann das Personal um Hilfe gebeten werden.

  • Fitness- oder Sonnenstudio: Monatliches Abo zahlen trotz geschlossener Türen wegen Corona? (aktualisiert 22.05.2022)21. Mai 2022 - 12:52

    Der BGH hat am 5.5.2022 entschieden, (Az. XII ZR 64/21), dass Studios während einer Schließung keinen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge haben.

    Bei einem Fitnessstudio-Vertrag mit mehrmonatiger fester Laufzeit sei „gerade die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung“, entschieden die Richter bei einem Fall aus Niedersachsen.  Eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ habe nicht vorgelegen. Das Studio habe seine Hauptleistungspflicht, die regelmäßige Nutzung des Fitnessstudios, nicht erfüllt.

Schnellkontakt

Rechtsanwältin
Angelika Schmitz-Wesner

Reichsstraße 58 a
53125 Bonn

Tel. + 49 (0) 177 543 6778
Fax + 49 (0) 228 25 79 56
E-Mail: kanzlei.asw@t-online.de

Rechtsanwältin Angela Schmitz-Wesner 2023
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