So finden Sie zu mir
Letzte Beiträge
- Lidl verliert vor Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 15.6.23, Az. 2 U 32/22: Kunden dürfen jetzt auch zerdrückte Pfanddosen zurückgeben!24. Juli 2023 - 10:53
Ein Problem, das wahrscheinlich alle kennen: Der Pfandautomat nimmt die Dosen nicht zurück. Wenn die Rückgabe nach mehreren Versuchen nicht klappt, kann das Personal um Hilfe gebeten werden.
- Fitness- oder Sonnenstudio: Monatliches Abo zahlen trotz geschlossener Türen wegen Corona? (aktualisiert 22.05.2022)21. Mai 2022 - 12:52
Der BGH hat am 5.5.2022 entschieden, (Az. XII ZR 64/21), dass Studios während einer Schließung keinen Anspruch auf Mitgliedsbeiträge haben.
Bei einem Fitnessstudio-Vertrag mit mehrmonatiger fester Laufzeit sei „gerade die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung“, entschieden die Richter bei einem Fall aus Niedersachsen. Eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ habe nicht vorgelegen. Das Studio habe seine Hauptleistungspflicht, die regelmäßige Nutzung des Fitnessstudios, nicht erfüllt.
Schnellkontakt
Rechtsanwältin
Angelika Schmitz-Wesner
Reichsstraße 58 a
53125 Bonn
Tel. + 49 (0) 177 543 6778
Fax + 49 (0) 228 25 79 56
E-Mail: kanzlei.asw@t-online.de